Dank der hohen Beteiligung ist unsere Verdopplungsaktion beendet. Zusammen mit Ihnen kommen 40.000 Euro für gemeinnützige Projekte der Region zugute. Verdopplungsaktionen führen wir bis zu viermal im Jahr durch.

Nutzungs- und Teilnahmebedingungen der Plattform „Heimatherzen“


I. Nutzungsbedingungen für Förderanträge an die Sparkasse Hildesheim Goslar Peine

II. Nutzungsbedingungen zur Teilnahme an öffentlichen Spendenaktionen (Privatspende/Crowdfunding, Spendencodes, Voting)

III. Änderung von Aktionen

IV. Haftungsbeschränkungen

V. Datenschutz

VI. Sonstiges


Heimatherzen.de ist die Förderplattform der Sparkasse Hildesheim Goslar Peine und ihrer Stiftungen. Hier können Organisationen wie z.B. gemeinnützige Vereine Förderanträge an die Sparkasse und ihre Stiftungen stellen (siehe I. Nutzungsbedingungen für Förderanträge an die Sparkasse Hildesheim Goslar Peine) sowie im Rahmen von verschiedenen Arten öffentlicher Aktionen Spenden für ihre gemeinnützigen Projekte einsammeln (siehe II. Nutzungsbedingungen zur Teilnahme an öffentlichen Spendenaktionen (Privatspende/Crowdfunding, Spendencodes, Voting).

I. Nutzungsbedingungen für Förderanträge an die Sparkasse Hildesheim Goslar Peine

Gesellschaftliches Engagement
der Sparkasse Hildesheim Goslar Peine

1. Zielsetzung des Sparkassen-Engagements

Die Sparkasse Hildesheim Goslar Peine engagiert sich in nahezu allen Bereichen des öffentlichen Lebens. Jährlich werden rund 2,0 Millionen Euro in Form von Spenden und Sponsoring für die Bereiche Sport, Kunst und Kultur, Soziales, Wirtschaft, Forschung und Wissenschaft und Umwelt zur Verfügung gestellt. Damit stärkt die Sparkasse die Lebensqualität in der Region und erfüllt darüber hinaus wichtige soziale Funktionen.

Sponsoringprojekte dienen zudem in besonderem Maße auch der werblichen Darstellung der Sparkasse. Diese Darstellung wird durch entsprechende Gegenleistungen des Gesponserten ermöglicht. Damit ist gewährleistet, dass sich die Sparkasse bei Multiplikatoren und der breiten Öffentlichkeit mit ihrem Engagement im öffentlichen Raum präsentieren kann und als bedeutender regionaler Partner wahrgenommen wird.

Den Zielsetzungen entsprechend sollen die Projekte der Antragsteller auf das Geschäftsgebiet der Sparkasse Hildesheim Goslar Peine wirken; Antragsteller können ihren Sitz jedoch auch außerhalb des Geschäftsgebietes haben.

Die Sparkasse fördert Projekte, deren Finanzierung unter Berücksichtigung der Sparkassenförderung gesichert ist und legt Wert darauf, dass die Antragssteller in angemessenem Umfang Eigen- sowie ggf. weitere Fremdmittel in das Projekt einbringen.

2. Förderform

Die Sparkasse Hildesheim Goslar Peine engagiert sich mit folgenden Förderformen:

2.1 Spenden

Die Sparkasse möchte mit ihrem Spendenwesen Vereine und Institutionen dabei unterstützen, sich für ihr Lebensumfeld zu engagieren und auf diese Weise mit Projekten Nutzen zu stiften. So unterschiedlich wie diese Projekte sind, so breit gefächert und verschiedenartig ist auch das Spendenengagement der Sparkasse. Es reicht von kleineren Spenden für Spielgeräte im Kindergarten über die Unterstützung für Sportvereine, soziale Einrichtungen und Umweltprojekte bis zu Spenden für wissenschaftliche Projekte und kulturelle Einrichtungen.

Mit den Spenden sind keine Gegenleistungen des Empfängers verbunden. Sie sind freiwillige Zuwendungen für einen gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zweck im Sinne der §§ 52 bis 54 der Abgabenordnung (AO). Antragsteller müssen als gemeinnützig anerkannt sein. Dieser Nachweis wird über den Freistellungsbescheid bzw. die Anlage zum Körperschaftsteuerbescheid (Ausstellungsdatum nicht älter als fünf Jahre), ggf. auch über die Bescheinigung nach § 60a Abs. 1 AO (Ausstellungsdatum nicht älter als drei Jahre) erbracht. Sofern es sich beim Antragsteller um eine Körperschaft des öffentlichen Rechts (z.B. Kirchengemeinden, staatliche Hochschulen) handelt, ist der Nachweis nicht erforderlich. Im Anschluss an die Förderung stellt der Antragssteller eine Spendenbescheinigung aus und lässt diese innerhalb von zwei Wochen der Sparkasse Hildesheim Goslar Peine zukommen.

Die Überweisung der Spenden erfolgt ausschließlich auf Konten der als gemeinnützig anerkannten Einrichtung und in begründeten Ausnahmefällen auch über Verrechnungskonten öffentlicher Körperschaften bzw. der zu fördernden Organisation übergeordneter Stellen, beispielsweise bei Kirchengemeinden. Ob ein Ausnahmefall vorliegt, prüft und entscheidet die Sparkasse innerhalb einer angemessenen Frist.


Ausgewählte Kriterien für die Spendenvergabe

Grundsätzlich: Wer von dem Wert und dem Nutzen seines Projektes überzeugt ist und bei der Realisierung finanzielle Unterstützung benötigt, für den ist die Sparkasse gerne ein offener Ansprechpartner. Die Homepage der Sparkasse dient hierfür als zentrale Anlaufstelle mit allen notwendigen Informationen – hier findet sich auch der digitale Förderantrag. Voraussetzung für dessen Bearbeitung ist die Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen.

www.sparkasse-hgp.de/engagement

Diese Aspekte sind für die Bewertung eines Spendenantrags besonders wichtig:

  • Ist der Antragsteller als gemeinnützig anerkannt?
  • Inwieweit stellt das vorgestellte Projekt einen Nutzen für die Region dar?
  • Wie groß ist der Kreis derer, die von dem Projekt profitieren?
  • In welchem Verhältnis steht die beantragte Fördersumme zum Vereins- und Verwendungszweck?
  • Welche sonstigen Geldmittel stehen für das Projekt zur Verfügung?

Worauf ebenfalls geachtet wird:

  • Die Sparkasse freut sich darüber, wenn sie zur Realisierung möglichst neuer Projektideen beitragen kann. Auf diese Weise gibt sie neuen Maßnahmen Starthilfe und unterstützt sie dabei, dass diese sich etablieren können. Förderungen politischer Parteien oder politisch motivierter Vereine und Interessengruppen sind nicht Bestandteil der Fördermaßnahmen.

2.2 Reinertrag aus der Sparlotterie der Sparkassen

Mit dem Erwerb eines Sparloses sind für die Losinhaber nicht nur Gewinnchancen verbunden. Auch gemeinnützige Vereine und Einrichtungen in der Region profitieren von der Sparlotterie: mit einem Anteil von 25 % aus den Loseinnahmen (bei einem Spielanteil von 1,00 Euro je Los beträgt der Reinertrag je Los 25 Cent) ermöglichen die Teilnehmer der Sparlotterie es, regionale Projekte zu realisieren. Zuwendungen aus dem Reinertrag der Sparlotterie stellen eine besondere Förderform der Sparkasse dar. Die Mittel können wahlweise für gemeinnützige oder sonstige förderungswürdige Zwecke von örtlicher Bedeutung verwendet werden. Die Homepage der Sparkasse ist auch für diese Förderform die zentrale Anlaufstelle:

www.sparkasse-hgp.de/engagement

2.3 Stiftungen

Die fünf Stiftungen der Sparkasse Hildesheim Goslar Peine sind rechtlich selbstständig. Sie verfolgen gemeinnützige und mildtätige Zwecke und unterliegen der Aufsicht der Stiftungsbehörde. Das Stiftungskapital in Höhe von über 12 Millionen ist eine gute Basis für die Förderung vielfältiger Projekte in der Region. In den jeweiligen Stiftungssatzungen sind die geltenden Rahmenbedingungen u.a. für die Vergabe von Förderungen festgelegt.

2.4 Sponsoring

Das Sponsoring der Sparkasse hat einen werblichen Charakter. Über die Bereitstellung von Werbe- und Repräsentationsmöglichkeiten unterstreicht die Sparkasse ihr regionales Engagement und präsentiert sich als leistungsfähiges Kreditinstitut. Dazu erhält sie für ihre finanzielle Zuwendung vereinbarte Gegenleistungen (z.B. Logoeinsatz, Werbeflächen, Grußworte, Anzeigen, etc.).

3. Unsere Förderleitlinien

Förderkriterien und Ausschlusskriterien stecken den Rahmen für förderungswürdige Projekte ab. Nach folgenden Förder- und Ausschlusskriterien wird über Anträge entschieden:

3.1 Unsere Förderkriterien

  • Die Förderung erfolgt für Vereine, Institutionen, Bildungs- und Kultureinrichtungen.
  • Das Vorhaben ist im Geschäftsgebiet der Sparkasse Hildesheim Goslar Peine.
  • Die Maßnahmen sind wirtschaftlich gesichert. Eine Eigenbeteiligung vom Antragsteller von mindestens 20 Prozent ist vorhanden.
  • Die steuerliche Anerkennung ist gegeben.
  • Der Förderantrag wird vor Beginn der Maßnahme gestellt.
  • Die Tätigkeit des Empfängers ist nachhaltig gesichert.
  • Die Mittel werden spätestens innerhalb von zwei Jahren abgerufen.
  • Die Förderung wird vom Empfänger in der Öffentlichkeit unterstützt.
  • Eine Geschäftsverbindung zur Sparkasse ist erwünscht.

Zusätzlich beim Sponsoring:

  • Die Positionierung der Marke "Sparkasse Hildesheim Goslar Peine" wird unterstützt.
  • Die Maßnahme ist in die Gesamtkommunikation integriert.
  • Sponsoring ist auch an regionale Veranstalter oder Vereine möglich, die nicht gemeinnützig sind.

3.2 Grundsätzlich nicht gefördert werden:

  • Kommerzielle Einrichtungen und Veranstaltungen
  • Privatpersonen
  • Personal- und allgemeine institutionelle Kosten
  • Baumaßnahmen mit Ausnahme von denkmalpflegerischen Maßnahmen
  • Reisen
  • Bereits abgeschlossene Maßnahmen
  • Gemeinsame Förderung mit Finanzdienstleistern außerhalb der Sparkassen-Finanzgruppe
  • Pflichtaufgaben einer juristischen Person des öffentlichen Rechts
  • Vorhaben außerhalb des Geschäftsgebietes der Sparkasse Hildesheim Goslar Peine
  • Dauerförderungen mit Ausnahme von zeitlich begrenzten Förderungen (3-5 Jahre); Organisationen mit wechselnden Projektthemen können dauerhaft gefördert werden

4. Kontaktmöglichkeit

Wenn Sie Unterstützung bei einem Projekt brauchen, das Sie für Ihren Verein / Ihre Institution gerne in die Tat umsetzen möchten, können Sie hier Ihre Online-Förderanfrage stellen:www.sparkasse-hgp.de/engagement. Bei allgemeinen Fragen oder bei sonstigen Hinweisen und Impulsen melden Sie sich gerne unter:

Sparkasse Hildesheim Goslar Peine
Kommunikation
Email:
kommunikation@sparkasse-hgp.de


II. Nutzungsbedingungen zur Teilnahme an öffentlichen Spendenaktionen (Privatspende/Crowdfunding, Spendencodes, Voting)

1. Allgemeines

1.1 Anbieter

Die Sparkasse Hildesheim Goslar Peine, Rathausstraße 21 - 23, 31134 Hildesheim (nachfolgend „Sparkasse“) ist Betreiberin der Internetseite www.heimatherzen.de und Anbieterin des regionalen Spendenportals „Heimatherzen“.

Die Sparkasse stellt nach Maßgabe dieser Nutzungsbedingungen die technische Möglichkeit der Nutzung der Plattform bereit. Das Angebot der Sparkasse ist unentgeltlich.

Die Projektträger können Projekte auf der Plattform veröffentlichen und damit Spenden für ihre Vereine generieren.

Die Nutzungsbedingungen gelten neben allen im Rahmen der gesamten Spendenaktion dargestellten Beschreibungen und Regelungen auf der Internetseite
https://www.heimatherzen.de.

Bei der Registrierung auf der Spendenplattform erklären sich die Projektträger und Nutzer mit den hier beschriebenen Nutzungsbedingungen in vollem Umfang einverstanden.

1.2 Sparkasse und ehrenamtliches Engagement

Das Engagement der Sparkasse in ihrem Geschäftsgebiet ist sehr vielfältig: für das Gemeinwohl, die Region und die Menschen, die hier leben. Die Sparkasse Hildesheim Goslar Peine leistet damit einen großen Beitrag, um die Lebensqualität unserer Region zu erhöhen, z. B. durch die Förderung von Kunst und Kultur, Bildung und Wissenschaft, Soziales, Sport und Umwelt.

Die Sparkasse ist tief in der Region verwurzelt, ist ein Teil von ihr und fühlt sich den Menschen hier verbunden. Sein Konto bei der Sparkasse Hildesheim Goslar Peine zu haben, ist nicht nur eine Entscheidung für ein Finanzinstitut, es ist auch eine Entscheidung für die Region.

1.3 Ziel der Spendenplattform

Jede Kundin, jeder Kunde der Sparkasse hilft dabei mit, die Lebensqualität in der Region zu verbessern. Wie das funktioniert? Die Sparkasse gibt einen beträchtlichen Teil der erwirtschafteten Überschüsse zurück an die Gesellschaft, an die Bürgerinnen und Bürger unserer Heimat. Denn zu ihrer Identität gehört die Unterstützung wirtschaftlicher, gesellschaftlicher, sozialer, sportlicher und kultureller Projekte in ihrem Geschäftsgebiet.

Das ist ein nachhaltiges Engagement für die Region: transparent und im Sinne ihrer Kunden.

Bei der Sparkasse Hildesheim Goslar Peine gehen zahlreiche Förderanfragen ein, um an diesem Gemeinsinn teilzuhaben. Die Sparkasse hat die Spendenplattform „Heimatherzen“ ins Leben gerufen, um ihre Kundinnen und Kunden stärker in ihr Förderengagement einzubinden und zu beteiligen. So kommt das gemeinsame Engagement ihren Kunden selbst zugute: als Mitglieder in Vereinen, als Besucher von Theatern und Museen oder als Eltern, deren Kinder durch von uns unterstützte Bildungseinrichtungen gefördert werden.

Alle Vereine, Institutionen und Projekte aus dem Geschäftsgebiet der Sparkasse Hildesheim Goslar Peine, die gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen, können mitmachen und haben gleichermaßen eine Chance auf Unterstützung.

Mehr noch: Jeder kann auf der Spendenplattform Projekte unterstützen – mit einer Privatspende, zum Beispiel mithilfe des Bezahldienstes paydirekt.

1.4 Spendensumme

Mehrmals im Jahr stellt die Sparkasse eine ausgewählte Spendensumme zur Verfügung, die im Rahmen verschiedener Aktionen auf die Projekte verteilt wird. Die Sparkasse wird im Rahmen ihrer Öffentlichkeitsarbeit, zum Beispiel in den Sozialen Netzwerken, auf die Aktion(en), den Aktionszeitraum und entsprechende Teilnahmebedingungen hinweisen.

1.5 Mögliche Teilnehmer bzw. Spendenempfänger

Teilnehmen kann jeder Verein/jede Institution mit nachgewiesener Gemeinnützigkeit. Der Ort der Förderung muss in unserem Geschäftsgebiet sein.

1.6 Projektträger und Nutzer

Projektträger sind die unter Ziffer 2.1 näher bezeichneten Vereine/Spendenempfänger (Organisationen), die ein Projekt in die Spendenplattform einstellen.

Nutzer sind alle natürlichen und juristischen Personen, die einzelne oder mehrere auf der Spendenplattform veröffentlichte Projekte unterstützen.

Minderjährige, die mindestens das 14. Lebensjahr vollendet haben, dürfen nur mit Zustimmung der gesetzlichen Vertreter die Spendenplattform nutzen und Projekte unterstützen. Die Sparkasse ist berechtigt, sich die Zustimmung der gesetzlichen Vertreter vorlegen zu lassen.

2. Nutzungsbedingungen

2.1 Nutzungsberechtigung, Verantwortlicher

Für die Spendenaktion können sich Vereine/Spendenempfänger (Projektträger) bewerben, die

  • gemeinnützige Ziele, z. B. die Förderung der Jugend, des Sports, der Bildung, der Kultur etc. oder mildtätige bzw. kirchliche Zwecke verfolgen
  • einen aktuellen Freistellungsbescheid ihres zuständigen Finanzamts besitzen und
  • eine Zuwendungsbestätigung (Spendenbescheinigung) ausstellen dürfen.

Der Projektträger benennt einen volljährigen Ansprechpartner, der für den Verein zuständig und verantwortlich ist. Der Ansprechpartner versichert, in jeder Hinsicht bevollmächtigt zu sein und für den Verein zu handeln.

Die Teilnahme über Dritte, wie z. B. Gewinnspielagenturen, ist nicht gestattet.

Die Nutzungsbedingungen gelten neben allen im Rahmen der gesamten Auslobung dargestellten Beschreibung und Regelungen. Bei einer Bewerbung erklärt sich der Teilnehmer mit den Regeln in vollem Umfang einverstanden.

2.2 Förderkriterien

Die Sparkasse fördert keine Projekte mit streng religiöser Ausrichtung oder die direkt oder indirekt eine politische Partei oder eine parteinahe Institution begünstigen. Auch nicht unterstützt werden Vereine, Institutionen und Projekte, die Gewalt verherrlichen oder fördern, gegen Strafgesetze verstoßen, pornographisch, rassistisch oder diskriminierend wirken oder in anderer Weise dem Ansehen der Sparkasse schaden. Des Weiteren gelten die Förderleitlinien der Sparkasse Hildesheim Goslar Peine (siehe I. Nutzungsbedingungen für Förderanträge an die Sparkasse).

Der Projektträger versichert, dass die von ihm gemachten Angaben wahrheitsgemäß erfolgen.

Die Spende ist im Geschäftsgebiet der Sparkasse Hildesheim Goslar Peine einzusetzen.

2.3 Projekte

Die Projektträger dürfen auf der Spendenplattform nur konkrete Projekte veröffentlichen, die innerhalb von 12 Monaten nach Einreichung starten oder sich derzeit in der Umsetzung befinden.

Die Teilnahme einzelner Projekte an der Verteilung von Spenden auf der Spendenplattform ist auf eine Laufzeit von sechs Monaten begrenzt. Im Einvernehmen mit dem Projektträger kann die Sparkasse die Laufzeit verlängern.
Die Frist beginnt mit Veröffentlichung des Projekts auf der Spendenplattform.

Die Veröffentlichung kann nur berücksichtigt werden, wenn alle Nutzungsbedingungen erfüllt sind.

2.4 Registrierungen

Für die Nutzung des Angebots der Sparkasse müssen sich die Projektträger entsprechend den Erläuterungen auf der Internetseite www.heimatherzen.de registrieren. Die in der Registrierungsmaske genannten erforderlichen Angaben müssen eingetragen und die angeforderten Unterlagen beigefügt werden. Insbesondere ist der Freistellungsbescheid beizufügen. Die im Anmeldeprozess eingegebenen Vereinsdaten können nachträglich nicht verändert oder ergänzt werden.

Die Registrierungsunterlagen, Projektbeschreibungen und eingereichten Bilder werden durch die Sparkasse auf Vollständigkeit und Gemeinnützigkeit geprüft und anschließend auf der Internetseite freigeschaltet.

Im Rahmen der Vereinsvorstellung können ein Logo und bei der Projektbeschreibung maximal 5 Bilder hochgeladen werden. Die Bilder sind auf eine Dateigröße von insgesamt 4 MB beschränkt. Die Nutzung der eingereichten Unterlagen erfolgt durch die Sparkasse unentgeltlich.

Über die Veröffentlichung des Projekts wird von der Sparkasse nach den unter Ziffer 2.2 definierten Förderleitlinien entschieden. Ein Rechtsanspruch auf Veröffentlichung und die spätere Durchführung von Förder- bzw. Spendenaktionen besteht nicht.

Nutzer haben die Möglichkeit, sich zu registrieren. Die Registrierung ist jedoch keine Voraussetzung, um spenden zu können. Die Registrierung erfolgt gemäß den Erläuterungen auf der Internetseite.

Die Registrierung stellt ein Angebot dar, das Internetangebot nutzen zu dürfen. Das Angebot bedarf der Annahme durch die Sparkasse. Die Sparkasse informiert den Nutzer/Projektträger über die erfolgreiche Registrierung in Form einer E-Mail.

Jeder registrierte Nutzer/Projektträger muss seine E-Mail-Adresse über einen Verifizierungslink, den das System automatisch nach Erstregistrierung versendet, aktivieren und verifizieren.

Eine doppelte Registrierung ist ausgeschlossen.

Zur Registrierung berechtigt sind alle natürlichen und juristischen Personen.

Minderjährige, die das 14. Lebensjahr vollendet haben, dürfen sich mit Zustimmung der gesetzlichen Vertreter registrieren. Die Sparkasse ist berechtigt, sich die Zustimmung der gesetzlichen Vertreter vorlegen zu lassen.

Die Sparkasse ist berechtigt, ohne Angabe von Gründen eine Registrierung abzulehnen. Eine Ablehnung erfolgt insbesondere dann, wenn die Registrierung nicht den rechtlichen oder den in den Nutzungsbedingungen aufgeführten Kriterien genügt oder dagegen verstößt.

Das Benutzerkonto darf nur durch den Berechtigten genutzt werden. Eine Übertragung auf einen Dritten ist unzulässig.

Die Zugangsdaten zur Spendenplattform sind streng geheim zu halten.


Sofern der Verdacht einer missbräuchlichen Nutzung des Benutzerkontos besteht, ist die Sparkasse unverzüglich zu informieren.

Kontakt:
kommunikation@sparkasse-hgp.de, Telefon: 05121 871 2498.

Im Falle der unrechtmäßigen oder missbräuchlichen Nutzung ist die Sparkasse berechtigt, das Benutzerkonto zu deaktivieren und zu löschen. Die Nutzung wird ausgeschlossen.

2.4.1 Kosten

Die Registrierung und Präsentation von Organisation und Projekt(en) auf der Spendenplattform ist kostenlos. Für Aufwendungen im Rahmen der Teilnahme ist jeder Nutzer selbst verantwortlich. Eine Erstattung von Aufwendungen und Kosten erfolgt nicht.

2.4.2 Nutzung

Mit Einreichung der Unterlagen versichert der Nutzer oder Projektträger, dass er über alle Rechte an den Bildern und Texten verfügt, die uneingeschränkten Verwertungsrechte aller Bildteile hat, dass das Bild frei von Rechten Dritter ist, und die Veröffentlichung nicht Rechte Dritter verletzt sowie bei der Darstellung von Personen keine Persönlichkeitsrechte verletzt werden. Falls auf dem Foto eine oder mehrere Personen erkennbar abgebildet sind, müssen die Betreffenden damit einverstanden sein, dass das Bild veröffentlicht wird. Der Nutzer oder Projektträger wird dies auf Wunsch schriftlich versichern bzw. eine Kopie aller Bildnutzungsvereinbarungen (Einwilligungserklärungen) nachreichen.

Sollten dennoch Dritte Ansprüche wegen Verletzung ihrer Rechte geltend machen, so stellt der Projektträger die Sparkasse Hildesheim Goslar Peine von allen Ansprüchen frei.

Digital bearbeitete Fotos dürfen keine Bildteile aus Zeitschriften, Büchern, gekauften CDs usw. enthalten.

Das Einstellen oder das Verlinken auf folgende Inhalte ist unzulässig:

  • jugendentwicklungsgefährdendes oder -beeinträchtigendes Material, insbesondere gewaltverherrlichende, pornografische oder sonst sittenwidrige Inhalte
  • Inhalte, die Hass, Gewalt oder jegliche Form der Diskriminierung fördern oder verherrlichen
  • unwahre Tatsachenbehauptungen oder Beleidigungen
  • vulgäre oder obszöne Ausdrücke, despektierlicher, provokativer und aggressiver Umgang mit anderen Nutzern
  • irreführende Inhalte
  • Aufrufe zu Boykotten oder unfriedlichen bzw. sonst rechtswidrigen Handlungen

Sobald die Sparkasse Kenntnis von unzulässigen Inhalten erlangt oder der Verdacht auf solche Inhalte besteht, ist sie jederzeit berechtigt, diese Inhalte von der Plattform zu entfernen. Darüber hinaus behält sich die Sparkasse das Recht vor, das Benutzerkonto zu deaktivieren und zu löschen.

Mit der Teilnahme werden die zeitlich und räumlich uneingeschränkten Nutzungsrechte der Bilder und Beschreibungen an die Sparkasse übertragen. Außerdem wird der Sparkasse das uneingeschränkte Recht eingeräumt, die zur Verfügung gestellten Bilder und Beschreibungen unter entsprechender Namensnennung des Nutzers zu vervielfältigen und zu veröffentlichen. Dieses Einverständnis bezieht sich auch auf das fotografiert werden im Rahmen einer Spendenübergabe und die Nutzung dieser Bilder durch die Sparkasse.

2.4.3 Zeitraum

Der Zeitraum für das Sammeln von Spenden der Projektträger beginnt mit Veröffentlichung des Projekts; frühestens jedoch am1. September 2021mit dem offiziellen Start der Spendenplattform und der Freischaltung der Spenden-Möglichkeiten.

2.5 Privatspenden

Privatspenden können in einer Höhe von mindestens 5,00 Euro bis max. 1.000 Euro gespendet werden. Die Spende kann zum Beispiel mit giropay gezahlt werden. Die Privatspenden werden zunächst auf einem Treuhandkonto der Sparkasse gesammelt und während der Projektlaufzeit jeweils zum Monatsende an den Verein überwiesen. Sofern vom Spender die Ausstellung einer Zuwendungsbestätigung gewünscht ist, erhält der Verein über seinen Account auf www.heimatherzen.de die benötigten Daten zur Ausstellung einer Spendenquittung an die Privatperson. Dabei ist der Tag der Zuwendung der Tag, an dem der Verein die Spende von der Sparkasse erhalten hat.

2.6 Vergabe von Spendencodes und Votingcodes

Neben der Möglichkeit einer Privatspende über ein Bezahlsystem (z. B. giropay), können Projekte auch mit der Einlösung von Spendencodes und Votingcodes unterstützt werden.

Spendencodes und Votingcodes werden von den Beraterinnen und Beratern der Sparkasse an Kunden im Rahmen ausgewählter Aktionen ausgegeben. Die Sparkasse behält sich darüber hinaus vor, die Spendencodes und Votingcodes auch bei besonders gekennzeichneten Aktionen auszugeben.

Die Kunden der Sparkasse dürfen somit entscheiden, welche Projekte mit welchen Beträgen aus dem Spendentopf gefördert werden.

Die Spendencodes haben einen Wert von 1 bis zu 100 Euro. Ein Anspruch auf Ausgabe von Spendencodes besteht nicht.

Die Spendencodes und Votingcodes können bis zum angegebenen Einlösedatum eingelöst werden.

2.6.1 Spendencode-Einlösung im Internet

Die von der Sparkasse ausgegebenen Spendencodes mit unterschiedlichen Spendensummen können auf der Spendenplattform nach Belieben an die teilnehmenden Projektträger verteilt werden – sofern das insgesamt zur Verfügung gestellte Spendenbudget zum Zeitpunkt der Code-Einlösung noch nicht ausgeschöpft ist.

Dafür muss der Spendencode in der dafür vorgesehenen Schaltfläche auf der Startseite der Spendenplattform eingegeben werden.

Die Sparkasse Hildesheim Goslar Peine behält sich vor, das Budget während des Aktionszeitraumes ggf. zu erhöhen oder zu senken.

Nähere Informationen dazu finden Sie zu gegebener Zeit auf Heimatherzen.de.

2.6.2 Einlösung der Votingcodes im Internet

Die Kunden der Sparkasse dürfen durch die Eingabe von Votingcodes bei einer Abstimmung entscheiden, welche Projekte mit Spenden der Sparkasse gefördert werden.

Votingcodes werden von den Beraterinnen und Beratern der Sparkasse an Kunden im Rahmen ausgewählter Aktionen ausgegeben. Die Sparkasse behält sich darüber hinaus vor, die Votingcodes auch bei besonders gekennzeichneten Aktionen auszugeben.

2.7 Benachrichtigung und Spendenauszahlung

Die Sparkasse ist für die Abwicklung der Spendenaktion sowie die Auszahlung der Spendenzahlungen verantwortlich.

Die Spendenauszahlung erfolgt bei Erreichung der gewünschten Fördersumme oder nach Ablauf der Projektzeit. In diesem Fall wird der bis dahin generierte Spendenbetrag an den Projektträger überwiesen.

Die teilnehmenden Projektträger der Spendenaktion werden per E-Mail informiert.

Nach Erhalt der Spende verpflichtet sich der Projektträger, der Sparkasse innerhalb von 4 Wochen nach Spendeneingang eine Zuwendungsbestätigung (Spendenquittung) über den Betrag der auf der Plattform genannten Organisationsspende (Gesamtspendensumme abzgl. der Privatspenden) auszustellen. Diese kann im Original (keine Kopie) bei einer Geschäftsstelle der Sparkasse Hildesheim Goslar Peine abgegeben oder postalisch an Sparkasse Hildesheim Goslar Peine, OE 115 Kommunikation, Rathausstraße 21-23, 31134 Hildesheim gesendet werden.

Im Falle von Privatspenden übermittelt die Sparkasse dem Projektträger die benötigten Daten zur Ausstellung einer Spendenquittung an die Privatperson, sofern vom Spender die Ausstellung einer Zuwendungsbescheinigung gewünscht ist – und zwar dann, wenn das Projekt vollständig finanziert bzw. beendet ist und die Sparkasse die Privatspenden an den Verein überweist.

III. Änderung von Aktionen

Die Sparkasse behält sich das Recht vor, gesamte Förderaktionen oder auch nur Teile davon jederzeit zu ändern, ganz oder zeitweise auszusetzen oder zu beenden.

IV. Haftungsbeschränkungen

Jegliche Schadensersatzverpflichtungen der Sparkasse und ihrer Organe, Angestellten und Erfüllungsgehilfen aus oder im Zusammenhang mit der Durchführung der Spendenaktion, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind auf Fälle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht soweit die Sparkasse im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach sonstigen gesetzlichen Bestimmungen zwingend haftet. Die Erstellung der Bewerbungsunterlagen erfolgt in alleiniger Verantwortung der jeweiligen Vereine. Sie tragen alleine dafür Sorge, dass ihre Teilnahmeunterlagen die vorgenannten und geltenden gesetzlichen Bestimmungen erfüllen. Falsche oder ungenaue Informationen müssen zurückgewiesen werden.

Jeder Bewerber stellt die Sparkasse – mit seiner Teilnahme – von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die Dritte aus den Angaben der Bewerber herleiten.

Verstößt ein eingereichtes Bild gegen Rechte Dritter, stellt der Teilnehmer die Sparkasse insoweit von allen Ansprüchen Dritter und den Kosten der damit verbundenen Rechtsverteidigung frei.

Der Bewerber verpflichtet sich, nur Bilder und Texte einzustellen, an denen er die Rechte besitzt oder sicherzustellen, dass keine Verletzung von Rechten Dritter vorliegt. Ein Verstoß gegen Rechte Dritter liegt zum Beispiel vor, wenn Texte oder Bilder Dritter ohne deren Einwilligung verwendet werden.

Die Sparkasse kann ferner nicht für technische Störungen haftbar gemacht werden. Sie übernimmt ebenfalls keine Haftung für abgesendete, aber nicht zugegangene Anmeldungen.

V. Datenschutz

Die Sparkasse und ihre Stiftungen beachten beim Umgang mit personenbezogenen Daten die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen des Datenschutzes, insbesondere die Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Insbesondere wird in diesem Zusammenhang auf die allgemeinen Datenschutzbestimmungen der Sparkasse Hildesheim Goslar Peine unterhttps://www.heimatherzen.de/datenschutzverwiesen. Durch die Registrierung auf der Spendenplattform erklärt sich der Nutzer ausdrücklich damit einverstanden, dass die Sparkasse und ihre Stiftungen die erforderlichen Daten für die Abwicklung der Aktion verarbeiten und mit der Durchführung zugänglich machen dürfen. Die Sparkasse behält sich vor, in den Medien über den Wettbewerb zu berichten, bzw. berichten zu lassen. Ferner können die Namen der Organisationsnutzer zusammen mit den veröffentlichten Bildern auf den Social Media-Kanälen der Sparkasse, der Internetseite der Sparkasse und auf Medien zur Bewerbung der Spendenplattform angegeben werden. Es steht dem Nutzer jederzeit frei, mündlich, schriftlich oder per E-Mail ankommunikation@sparkasse-hgp.degegenüber der Sparkasse per Widerruf die Einwilligung aufzuheben und somit von der Nutzung bzw. der Projektpräsentation auf der Spendenplattform zurückzutreten.

VI. Sonstiges

Die Spendenplattform unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Sollten einzelne Bestimmungen der Nutzungsbedingungen ungültig sein oder ungültig werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Nutzungsbedingungen unberührt. An ihre Stelle tritt eine angemessene Regelung, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmung am ehesten entspricht.

Ergänzend zu diesen Nutzungsbedingungen sind die Datenschutzhinweise unter
https://www.heimatherzen.de/datenschutzzu beachten.

Hildesheim, August 2021