Nutzungs- und Teilnahmebedingungen der Plattform „Heimatherzen“
I. Nutzungsbedingungen für Förderanträge an die Sparkasse Hildesheim Goslar Peine
II. Nutzungsbedingungen zur Teilnahme an öffentlichen Spendenaktionen (Privatspende/Crowdfunding, Spendencodes, Voting)
III. Änderung von Aktionen
IV. Haftungsbeschränkungen
V. Datenschutz
VI. Sonstiges
Heimatherzen.de ist die Förderplattform der Sparkasse
Hildesheim Goslar Peine und ihrer Stiftungen. Hier können Organisationen wie z.B.
gemeinnützige Vereine Förderanträge an die Sparkasse und ihre Stiftungen stellen
(siehe I. Nutzungsbedingungen für Förderanträge an die Sparkasse Hildesheim Goslar
Peine) sowie im Rahmen von verschiedenen Arten öffentlicher Aktionen Spenden für ihre
gemeinnützigen Projekte einsammeln (siehe II. Nutzungsbedingungen zur Teilnahme an
öffentlichen Spendenaktionen (Privatspende/Crowdfunding, Spendencodes, Voting).
I. Nutzungsbedingungen für Förderanträge an die Sparkasse Hildesheim Goslar Peine
Gesellschaftliches Engagement
der Sparkasse Hildesheim
Goslar Peine
1. Zielsetzung des Sparkassen-Engagements
Die Sparkasse Hildesheim Goslar Peine engagiert sich
in nahezu allen Bereichen des öffentlichen Lebens. Jährlich werden rund 2,0 Millionen Euro
in Form von Spenden und Sponsoring für die Bereiche Sport, Kunst und Kultur, Soziales,
Wirtschaft, Forschung und Wissenschaft und Umwelt zur Verfügung gestellt. Damit stärkt die
Sparkasse die Lebensqualität in der Region und erfüllt darüber hinaus wichtige
soziale Funktionen.
Sponsoringprojekte dienen zudem in besonderem Maße auch der
werblichen Darstellung der Sparkasse. Diese Darstellung wird durch entsprechende Gegenleistungen des
Gesponserten ermöglicht. Damit ist gewährleistet, dass sich die Sparkasse bei
Multiplikatoren und der breiten Öffentlichkeit mit ihrem Engagement im öffentlichen Raum
präsentieren kann und als bedeutender regionaler Partner wahrgenommen wird.
Den
Zielsetzungen entsprechend sollen die Projekte der Antragsteller auf das Geschäftsgebiet der
Sparkasse Hildesheim Goslar Peine wirken; Antragsteller können ihren Sitz jedoch auch
außerhalb des Geschäftsgebietes haben.
Die Sparkasse fördert Projekte, deren
Finanzierung unter Berücksichtigung der Sparkassenförderung gesichert ist und legt Wert
darauf, dass die Antragssteller in angemessenem Umfang Eigen- sowie ggf. weitere Fremdmittel in das
Projekt einbringen.
2. Förderform
Die Sparkasse Hildesheim Goslar Peine engagiert sich mit folgenden Förderformen:
Die Sparkasse möchte mit ihrem Spendenwesen
Vereine und Institutionen dabei unterstützen, sich für ihr Lebensumfeld zu engagieren und
auf diese Weise mit Projekten Nutzen zu stiften. So unterschiedlich wie diese Projekte sind, so
breit gefächert und verschiedenartig ist auch das Spendenengagement der Sparkasse. Es reicht
von kleineren Spenden für Spielgeräte im Kindergarten über die Unterstützung
für Sportvereine, soziale Einrichtungen und Umweltprojekte bis zu Spenden für
wissenschaftliche Projekte und kulturelle Einrichtungen.
Mit den Spenden sind keine Gegenleistungen des
Empfängers verbunden. Sie sind freiwillige Zuwendungen für einen gemeinnützigen,
mildtätigen oder kirchlichen Zweck im Sinne der §§ 52 bis 54 der Abgabenordnung (AO).
Antragsteller müssen als gemeinnützig anerkannt sein. Dieser Nachweis wird über den
Freistellungsbescheid bzw. die Anlage zum Körperschaftsteuerbescheid (Ausstellungsdatum nicht
älter als fünf Jahre), ggf. auch über die Bescheinigung nach § 60a Abs. 1 AO
(Ausstellungsdatum nicht älter als drei Jahre) erbracht. Sofern es sich beim Antragsteller um
eine Körperschaft des öffentlichen Rechts (z.B. Kirchengemeinden, staatliche Hochschulen)
handelt, ist der Nachweis nicht erforderlich. Im Anschluss an die Förderung stellt der
Antragssteller eine Spendenbescheinigung aus und lässt diese innerhalb von zwei Wochen der
Sparkasse Hildesheim Goslar Peine zukommen.
Die Überweisung der Spenden erfolgt
ausschließlich auf Konten der als gemeinnützig anerkannten Einrichtung und in
begründeten Ausnahmefällen auch über Verrechnungskonten öffentlicher
Körperschaften bzw. der zu fördernden Organisation übergeordneter Stellen,
beispielsweise bei Kirchengemeinden. Ob ein Ausnahmefall vorliegt, prüft und entscheidet die
Sparkasse innerhalb einer angemessenen Frist.
Ausgewählte Kriterien für die Spendenvergabe
Grundsätzlich: Wer von dem Wert und dem Nutzen
seines Projektes überzeugt ist und bei der Realisierung finanzielle Unterstützung
benötigt, für den ist die Sparkasse gerne ein offener Ansprechpartner. Die Homepage der
Sparkasse dient hierfür als zentrale Anlaufstelle mit allen notwendigen Informationen –
hier findet sich auch der digitale Förderantrag. Voraussetzung für dessen Bearbeitung ist
die Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen.
www.sparkasse-hgp.de/engagement
Diese Aspekte sind für die Bewertung eines
Spendenantrags besonders wichtig:
Worauf ebenfalls geachtet wird:
2.2 Reinertrag aus der Sparlotterie der Sparkassen
Mit dem Erwerb eines Sparloses sind für die
Losinhaber nicht nur Gewinnchancen verbunden. Auch gemeinnützige Vereine und Einrichtungen in
der Region profitieren von der Sparlotterie: mit einem Anteil von 25 % aus den Loseinnahmen (bei
einem Spielanteil von 1,00 Euro je Los beträgt der Reinertrag je Los 25 Cent) ermöglichen
die Teilnehmer der Sparlotterie es, regionale Projekte zu realisieren. Zuwendungen aus dem
Reinertrag der Sparlotterie stellen eine besondere Förderform der Sparkasse dar. Die Mittel
können wahlweise für gemeinnützige oder sonstige förderungswürdige Zwecke
von örtlicher Bedeutung verwendet werden. Die Homepage der Sparkasse ist auch für diese
Förderform die zentrale Anlaufstelle:
www.sparkasse-hgp.de/engagement
Die fünf Stiftungen der Sparkasse Hildesheim Goslar Peine sind rechtlich selbstständig. Sie verfolgen gemeinnützige und mildtätige Zwecke und unterliegen der Aufsicht der Stiftungsbehörde. Das Stiftungskapital in Höhe von über 12 Millionen ist eine gute Basis für die Förderung vielfältiger Projekte in der Region. In den jeweiligen Stiftungssatzungen sind die geltenden Rahmenbedingungen u.a. für die Vergabe von Förderungen festgelegt.
Das Sponsoring der Sparkasse hat einen werblichen Charakter. Über die Bereitstellung von Werbe- und Repräsentationsmöglichkeiten unterstreicht die Sparkasse ihr regionales Engagement und präsentiert sich als leistungsfähiges Kreditinstitut. Dazu erhält sie für ihre finanzielle Zuwendung vereinbarte Gegenleistungen (z.B. Logoeinsatz, Werbeflächen, Grußworte, Anzeigen, etc.).
3. Unsere Förderleitlinien
Förderkriterien und Ausschlusskriterien stecken den Rahmen für förderungswürdige Projekte ab. Nach folgenden Förder- und Ausschlusskriterien wird über Anträge entschieden:
Zusätzlich beim Sponsoring:
3.2 Grundsätzlich nicht gefördert werden:
4. Kontaktmöglichkeit
Wenn Sie Unterstützung bei einem Projekt
brauchen, das Sie für Ihren Verein / Ihre Institution gerne in die Tat umsetzen möchten,
können Sie hier Ihre Online-Förderanfrage stellen:www.sparkasse-hgp.de/engagement. Bei allgemeinen Fragen oder bei sonstigen Hinweisen und
Impulsen melden Sie sich gerne unter:
Sparkasse Hildesheim Goslar
Peine
Kommunikation
Email:kommunikation@sparkasse-hgp.de
II. Nutzungsbedingungen zur Teilnahme an öffentlichen Spendenaktionen (Privatspende/Crowdfunding, Spendencodes, Voting)
1. Allgemeines
Die Sparkasse Hildesheim Goslar Peine,
Rathausstraße 21 - 23, 31134 Hildesheim (nachfolgend „Sparkasse“) ist Betreiberin
der Internetseite www.heimatherzen.de und Anbieterin des regionalen Spendenportals
„Heimatherzen“.
Die Sparkasse stellt nach Maßgabe dieser
Nutzungsbedingungen die technische Möglichkeit der Nutzung der Plattform bereit. Das Angebot
der Sparkasse ist unentgeltlich.
Die Projektträger können Projekte auf der
Plattform veröffentlichen und damit Spenden für ihre Vereine generieren.
Die
Nutzungsbedingungen gelten neben allen im Rahmen der gesamten Spendenaktion dargestellten
Beschreibungen und Regelungen auf der Internetseitehttps://www.heimatherzen.de.
Bei der Registrierung auf der Spendenplattform
erklären sich die Projektträger und Nutzer mit den hier beschriebenen Nutzungsbedingungen
in vollem Umfang einverstanden.
Das Engagement der Sparkasse in ihrem
Geschäftsgebiet ist sehr vielfältig: für das Gemeinwohl, die Region und die Menschen,
die hier leben. Die Sparkasse Hildesheim Goslar Peine leistet damit einen großen Beitrag, um
die Lebensqualität unserer Region zu erhöhen, z. B. durch die Förderung von Kunst und
Kultur, Bildung und Wissenschaft, Soziales, Sport und Umwelt.
Die Sparkasse ist tief in der
Region verwurzelt, ist ein Teil von ihr und fühlt sich den Menschen hier verbunden. Sein Konto
bei der Sparkasse Hildesheim Goslar Peine zu haben, ist nicht nur eine Entscheidung für ein
Finanzinstitut, es ist auch eine Entscheidung für die Region.
Jede Kundin, jeder Kunde der Sparkasse hilft dabei
mit, die Lebensqualität in der Region zu verbessern. Wie das funktioniert? Die Sparkasse gibt
einen beträchtlichen Teil der erwirtschafteten Überschüsse zurück an die
Gesellschaft, an die Bürgerinnen und Bürger unserer Heimat. Denn zu ihrer Identität
gehört die Unterstützung wirtschaftlicher, gesellschaftlicher, sozialer, sportlicher und
kultureller Projekte in ihrem Geschäftsgebiet.
Das ist ein nachhaltiges Engagement
für die Region: transparent und im Sinne ihrer Kunden.
Bei der Sparkasse Hildesheim
Goslar Peine gehen zahlreiche Förderanfragen ein, um an diesem Gemeinsinn teilzuhaben. Die
Sparkasse hat die Spendenplattform „Heimatherzen“ ins Leben gerufen, um ihre Kundinnen
und Kunden stärker in ihr Förderengagement einzubinden und zu beteiligen. So kommt das
gemeinsame Engagement ihren Kunden selbst zugute: als Mitglieder in Vereinen, als Besucher von
Theatern und Museen oder als Eltern, deren Kinder durch von uns unterstützte
Bildungseinrichtungen gefördert werden.
Alle Vereine, Institutionen und Projekte aus dem
Geschäftsgebiet der Sparkasse Hildesheim Goslar Peine, die gemeinnützige, mildtätige
oder kirchliche Zwecke verfolgen, können mitmachen und haben gleichermaßen eine Chance
auf Unterstützung.
Mehr noch: Jeder kann auf der Spendenplattform Projekte
unterstützen – mit einer Privatspende, zum Beispiel mithilfe des Bezahldienstes
paydirekt.
Mehrmals im Jahr stellt die Sparkasse eine ausgewählte Spendensumme zur Verfügung, die im Rahmen verschiedener Aktionen auf die Projekte verteilt wird. Die Sparkasse wird im Rahmen ihrer Öffentlichkeitsarbeit, zum Beispiel in den Sozialen Netzwerken, auf die Aktion(en), den Aktionszeitraum und entsprechende Teilnahmebedingungen hinweisen.
Teilnehmen kann jeder Verein/jede Institution mit nachgewiesener Gemeinnützigkeit. Der Ort der Förderung muss in unserem Geschäftsgebiet sein.
Projektträger sind die unter Ziffer 2.1
näher bezeichneten Vereine/Spendenempfänger (Organisationen), die ein Projekt in die
Spendenplattform einstellen.
Nutzer sind alle natürlichen und juristischen Personen, die
einzelne oder mehrere auf der Spendenplattform veröffentlichte Projekte
unterstützen.
Minderjährige, die mindestens das 14. Lebensjahr vollendet haben,
dürfen nur mit Zustimmung der gesetzlichen Vertreter die Spendenplattform nutzen und Projekte
unterstützen. Die Sparkasse ist berechtigt, sich die Zustimmung der gesetzlichen Vertreter
vorlegen zu lassen.
Für die Spendenaktion können sich Vereine/Spendenempfänger (Projektträger) bewerben, die
Der Projektträger benennt einen volljährigen
Ansprechpartner, der für den Verein zuständig und verantwortlich ist. Der Ansprechpartner
versichert, in jeder Hinsicht bevollmächtigt zu sein und für den Verein zu
handeln.
Die Teilnahme über Dritte, wie z. B. Gewinnspielagenturen, ist nicht
gestattet.
Die Nutzungsbedingungen gelten neben allen im Rahmen der gesamten Auslobung dargestellten Beschreibung und Regelungen. Bei einer Bewerbung erklärt sich der Teilnehmer mit den Regeln in vollem Umfang einverstanden.
Die Sparkasse fördert keine Projekte mit streng religiöser Ausrichtung oder die direkt oder indirekt eine politische Partei oder eine parteinahe Institution begünstigen. Auch nicht unterstützt werden Vereine, Institutionen und Projekte, die Gewalt verherrlichen oder fördern, gegen Strafgesetze verstoßen, pornographisch, rassistisch oder diskriminierend wirken oder in anderer Weise dem Ansehen der Sparkasse schaden. Des Weiteren gelten die Förderleitlinien der Sparkasse Hildesheim Goslar Peine (siehe I. Nutzungsbedingungen für Förderanträge an die Sparkasse).
Der Projektträger versichert, dass die von ihm
gemachten Angaben wahrheitsgemäß erfolgen.
Die Spende ist im Geschäftsgebiet
der Sparkasse Hildesheim Goslar Peine einzusetzen.
Die Projektträger dürfen auf der
Spendenplattform nur konkrete Projekte veröffentlichen, die innerhalb von 12 Monaten nach
Einreichung starten oder sich derzeit in der Umsetzung befinden.
Die Teilnahme einzelner
Projekte an der Verteilung von Spenden auf der Spendenplattform ist auf eine Laufzeit von sechs
Monaten begrenzt. Im Einvernehmen mit dem Projektträger kann die Sparkasse die Laufzeit
verlängern.
Die Frist beginnt mit Veröffentlichung des Projekts auf der
Spendenplattform.
Die Veröffentlichung kann nur berücksichtigt werden, wenn alle
Nutzungsbedingungen erfüllt sind.
Für die Nutzung des Angebots der Sparkasse
müssen sich die Projektträger entsprechend den Erläuterungen auf der Internetseite
www.heimatherzen.de registrieren. Die in der Registrierungsmaske genannten erforderlichen Angaben
müssen eingetragen und die angeforderten Unterlagen beigefügt werden. Insbesondere ist der
Freistellungsbescheid beizufügen. Die im Anmeldeprozess eingegebenen Vereinsdaten können
nachträglich nicht verändert oder ergänzt werden.
Die
Registrierungsunterlagen, Projektbeschreibungen und eingereichten Bilder werden durch die Sparkasse
auf Vollständigkeit und Gemeinnützigkeit geprüft und anschließend auf der
Internetseite freigeschaltet.
Im Rahmen der Vereinsvorstellung können ein Logo und bei
der Projektbeschreibung maximal 5 Bilder hochgeladen werden. Die Bilder sind auf eine
Dateigröße von insgesamt 4 MB beschränkt. Die Nutzung der eingereichten Unterlagen
erfolgt durch die Sparkasse unentgeltlich.
Über die Veröffentlichung des Projekts
wird von der Sparkasse nach den unter Ziffer 2.2 definierten Förderleitlinien entschieden. Ein
Rechtsanspruch auf Veröffentlichung und die spätere Durchführung von Förder-
bzw. Spendenaktionen besteht nicht.
Nutzer haben die Möglichkeit, sich zu registrieren.
Die Registrierung ist jedoch keine Voraussetzung, um spenden zu können. Die Registrierung
erfolgt gemäß den Erläuterungen auf der Internetseite.
Die Registrierung
stellt ein Angebot dar, das Internetangebot nutzen zu dürfen. Das Angebot bedarf der Annahme
durch die Sparkasse. Die Sparkasse informiert den Nutzer/Projektträger über die
erfolgreiche Registrierung in Form einer E-Mail.
Jeder registrierte Nutzer/Projektträger
muss seine E-Mail-Adresse über einen Verifizierungslink, den das System automatisch nach
Erstregistrierung versendet, aktivieren und verifizieren.
Eine doppelte Registrierung ist
ausgeschlossen.
Zur Registrierung berechtigt sind alle natürlichen und juristischen
Personen.
Minderjährige, die das 14. Lebensjahr vollendet haben, dürfen sich mit
Zustimmung der gesetzlichen Vertreter registrieren. Die Sparkasse ist berechtigt, sich die
Zustimmung der gesetzlichen Vertreter vorlegen zu lassen.
Die Sparkasse ist berechtigt, ohne
Angabe von Gründen eine Registrierung abzulehnen. Eine Ablehnung erfolgt insbesondere dann,
wenn die Registrierung nicht den rechtlichen oder den in den Nutzungsbedingungen aufgeführten
Kriterien genügt oder dagegen verstößt.
Das Benutzerkonto darf nur durch den
Berechtigten genutzt werden. Eine Übertragung auf einen Dritten ist unzulässig.
Die
Zugangsdaten zur Spendenplattform sind streng geheim zu halten.
Sofern der Verdacht einer missbräuchlichen
Nutzung des Benutzerkontos besteht, ist die Sparkasse unverzüglich zu
informieren.
Kontakt:kommunikation@sparkasse-hgp.de, Telefon: 05121 871 2498.
Im Falle der
unrechtmäßigen oder missbräuchlichen Nutzung ist die Sparkasse berechtigt, das
Benutzerkonto zu deaktivieren und zu löschen. Die Nutzung wird ausgeschlossen.
Die Registrierung und Präsentation von Organisation und Projekt(en) auf der Spendenplattform ist kostenlos. Für Aufwendungen im Rahmen der Teilnahme ist jeder Nutzer selbst verantwortlich. Eine Erstattung von Aufwendungen und Kosten erfolgt nicht.
Mit Einreichung der Unterlagen versichert der Nutzer
oder Projektträger, dass er über alle Rechte an den Bildern und Texten verfügt, die
uneingeschränkten Verwertungsrechte aller Bildteile hat, dass das Bild frei von Rechten Dritter
ist, und die Veröffentlichung nicht Rechte Dritter verletzt sowie bei der Darstellung von
Personen keine Persönlichkeitsrechte verletzt werden. Falls auf dem Foto eine oder mehrere
Personen erkennbar abgebildet sind, müssen die Betreffenden damit einverstanden sein, dass das
Bild veröffentlicht wird. Der Nutzer oder Projektträger wird dies auf Wunsch schriftlich
versichern bzw. eine Kopie aller Bildnutzungsvereinbarungen (Einwilligungserklärungen)
nachreichen.
Sollten dennoch Dritte Ansprüche wegen Verletzung ihrer Rechte geltend
machen, so stellt der Projektträger die Sparkasse Hildesheim Goslar Peine von allen
Ansprüchen frei.
Digital bearbeitete Fotos dürfen keine Bildteile aus
Zeitschriften, Büchern, gekauften CDs usw. enthalten.
Das Einstellen oder das Verlinken
auf folgende Inhalte ist unzulässig:
Sobald die Sparkasse Kenntnis von unzulässigen Inhalten
erlangt oder der Verdacht auf solche Inhalte besteht, ist sie jederzeit berechtigt, diese Inhalte
von der Plattform zu entfernen. Darüber hinaus behält sich die Sparkasse das Recht vor,
das Benutzerkonto zu deaktivieren und zu löschen.
Mit der Teilnahme werden die zeitlich
und räumlich uneingeschränkten Nutzungsrechte der Bilder und Beschreibungen an die
Sparkasse übertragen. Außerdem wird der Sparkasse das uneingeschränkte Recht
eingeräumt, die zur Verfügung gestellten Bilder und Beschreibungen unter entsprechender
Namensnennung des Nutzers zu vervielfältigen und zu veröffentlichen. Dieses
Einverständnis bezieht sich auch auf das fotografiert werden im Rahmen einer
Spendenübergabe und die Nutzung dieser Bilder durch die Sparkasse.
Der Zeitraum für das Sammeln von Spenden der Projektträger beginnt mit Veröffentlichung des Projekts; frühestens jedoch am1. September 2021mit dem offiziellen Start der Spendenplattform und der Freischaltung der Spenden-Möglichkeiten.
Privatspenden können in einer Höhe von mindestens 5,00 Euro bis max. 1.000 Euro gespendet werden. Die Spende kann zum Beispiel mit giropay gezahlt werden. Die Privatspenden werden zunächst auf einem Treuhandkonto der Sparkasse gesammelt und während der Projektlaufzeit jeweils zum Monatsende an den Verein überwiesen. Sofern vom Spender die Ausstellung einer Zuwendungsbestätigung gewünscht ist, erhält der Verein über seinen Account auf www.heimatherzen.de die benötigten Daten zur Ausstellung einer Spendenquittung an die Privatperson. Dabei ist der Tag der Zuwendung der Tag, an dem der Verein die Spende von der Sparkasse erhalten hat.
Neben der Möglichkeit einer Privatspende
über ein Bezahlsystem (z. B. giropay), können Projekte auch mit der Einlösung von
Spendencodes und Votingcodes unterstützt werden.
Spendencodes und Votingcodes werden
von den Beraterinnen und Beratern der Sparkasse an Kunden im Rahmen ausgewählter Aktionen
ausgegeben. Die Sparkasse behält sich darüber hinaus vor, die Spendencodes und Votingcodes
auch bei besonders gekennzeichneten Aktionen auszugeben.
Die Kunden der Sparkasse dürfen
somit entscheiden, welche Projekte mit welchen Beträgen aus dem Spendentopf gefördert
werden.
Die Spendencodes haben einen Wert von 1 bis zu 100 Euro. Ein Anspruch auf Ausgabe von
Spendencodes besteht nicht.
Die Spendencodes und Votingcodes können bis zum angegebenen
Einlösedatum eingelöst werden.
Die von der Sparkasse ausgegebenen Spendencodes mit
unterschiedlichen Spendensummen können auf der Spendenplattform nach Belieben an die
teilnehmenden Projektträger verteilt werden – sofern das insgesamt zur Verfügung
gestellte Spendenbudget zum Zeitpunkt der Code-Einlösung noch nicht ausgeschöpft
ist.
Dafür muss der Spendencode in der dafür vorgesehenen Schaltfläche auf der
Startseite der Spendenplattform eingegeben werden.
Die Sparkasse Hildesheim Goslar Peine
behält sich vor, das Budget während des Aktionszeitraumes ggf. zu erhöhen oder zu
senken.
Nähere Informationen dazu finden Sie zu gegebener Zeit auf
Heimatherzen.de.
Die Kunden der Sparkasse dürfen durch die Eingabe von Votingcodes bei einer Abstimmung entscheiden, welche Projekte mit Spenden der Sparkasse gefördert werden.
Votingcodes werden von den Beraterinnen und Beratern der Sparkasse an Kunden im Rahmen ausgewählter Aktionen ausgegeben. Die Sparkasse behält sich darüber hinaus vor, die Votingcodes auch bei besonders gekennzeichneten Aktionen auszugeben.
Die Sparkasse ist für die Abwicklung der
Spendenaktion sowie die Auszahlung der Spendenzahlungen verantwortlich.
Die Spendenauszahlung
erfolgt bei Erreichung der gewünschten Fördersumme oder nach Ablauf der Projektzeit. In
diesem Fall wird der bis dahin generierte Spendenbetrag an den Projektträger
überwiesen.
Die teilnehmenden Projektträger der Spendenaktion werden per E-Mail
informiert.
Nach Erhalt der Spende verpflichtet sich der Projektträger, der Sparkasse
innerhalb von 4 Wochen nach Spendeneingang eine Zuwendungsbestätigung (Spendenquittung)
über den Betrag der auf der Plattform genannten Organisationsspende (Gesamtspendensumme abzgl.
der Privatspenden) auszustellen. Diese kann im Original (keine Kopie) bei einer Geschäftsstelle
der Sparkasse Hildesheim Goslar Peine abgegeben oder postalisch an Sparkasse Hildesheim Goslar
Peine, OE 115 Kommunikation, Rathausstraße 21-23, 31134 Hildesheim gesendet werden.
Im
Falle von Privatspenden übermittelt die Sparkasse dem Projektträger die benötigten
Daten zur Ausstellung einer Spendenquittung an die Privatperson, sofern vom Spender die Ausstellung
einer Zuwendungsbescheinigung gewünscht ist – und zwar dann, wenn das Projekt vollständig
finanziert bzw. beendet ist und die Sparkasse die Privatspenden an den Verein überweist.
Die Sparkasse behält sich das Recht vor, gesamte Förderaktionen oder auch nur Teile davon jederzeit zu ändern, ganz oder zeitweise auszusetzen oder zu beenden.
Jegliche Schadensersatzverpflichtungen der Sparkasse und ihrer Organe, Angestellten und Erfüllungsgehilfen aus oder im Zusammenhang mit der Durchführung der Spendenaktion, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind auf Fälle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht soweit die Sparkasse im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach sonstigen gesetzlichen Bestimmungen zwingend haftet. Die Erstellung der Bewerbungsunterlagen erfolgt in alleiniger Verantwortung der jeweiligen Vereine. Sie tragen alleine dafür Sorge, dass ihre Teilnahmeunterlagen die vorgenannten und geltenden gesetzlichen Bestimmungen erfüllen. Falsche oder ungenaue Informationen müssen zurückgewiesen werden.
Jeder Bewerber stellt die Sparkasse – mit seiner Teilnahme – von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die Dritte aus den Angaben der Bewerber herleiten.
Verstößt ein eingereichtes Bild gegen Rechte Dritter, stellt der Teilnehmer die Sparkasse insoweit von allen Ansprüchen Dritter und den Kosten der damit verbundenen Rechtsverteidigung frei.
Der Bewerber verpflichtet sich, nur Bilder und Texte einzustellen, an denen er die Rechte besitzt oder sicherzustellen, dass keine Verletzung von Rechten Dritter vorliegt. Ein Verstoß gegen Rechte Dritter liegt zum Beispiel vor, wenn Texte oder Bilder Dritter ohne deren Einwilligung verwendet werden.
Die Sparkasse kann ferner nicht für technische Störungen haftbar gemacht werden. Sie übernimmt ebenfalls keine Haftung für abgesendete, aber nicht zugegangene Anmeldungen.
Die Sparkasse und ihre Stiftungen beachten beim Umgang mit personenbezogenen Daten die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen des Datenschutzes, insbesondere die Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Insbesondere wird in diesem Zusammenhang auf die allgemeinen Datenschutzbestimmungen der Sparkasse Hildesheim Goslar Peine unterhttps://www.heimatherzen.de/datenschutzverwiesen. Durch die Registrierung auf der Spendenplattform erklärt sich der Nutzer ausdrücklich damit einverstanden, dass die Sparkasse und ihre Stiftungen die erforderlichen Daten für die Abwicklung der Aktion verarbeiten und mit der Durchführung zugänglich machen dürfen. Die Sparkasse behält sich vor, in den Medien über den Wettbewerb zu berichten, bzw. berichten zu lassen. Ferner können die Namen der Organisationsnutzer zusammen mit den veröffentlichten Bildern auf den Social Media-Kanälen der Sparkasse, der Internetseite der Sparkasse und auf Medien zur Bewerbung der Spendenplattform angegeben werden. Es steht dem Nutzer jederzeit frei, mündlich, schriftlich oder per E-Mail ankommunikation@sparkasse-hgp.degegenüber der Sparkasse per Widerruf die Einwilligung aufzuheben und somit von der Nutzung bzw. der Projektpräsentation auf der Spendenplattform zurückzutreten.
Die Spendenplattform unterliegt dem Recht der
Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Sollten einzelne Bestimmungen der
Nutzungsbedingungen ungültig sein oder ungültig werden, bleibt die Gültigkeit der
übrigen Nutzungsbedingungen unberührt. An ihre Stelle tritt eine angemessene Regelung, die
dem Zweck der unwirksamen Bestimmung am ehesten entspricht.
Ergänzend zu diesen
Nutzungsbedingungen sind die Datenschutzhinweise unter https://www.heimatherzen.de/datenschutzzu beachten.
Hildesheim, August 2021
Achtung